Abgelenkt durch Navi-Bedienung: Volle Haftung bei Auffahrunfall
Wer während der Fahrt auf der Autobahn an seinem Navigationsgerät hantiert und dabei einen Auffahrunfall verursacht, handelt grob fahrlässig und muss deshalb für den Schaden voll aufkommen. Das hat das Landgericht Potsdam entschieden (Az. 6 O 32/09).
Der betroffene Fahrer eines gemieteten Mercedes scherte nach einem Überholvorgang wieder in die rechte Fahrbahn ein. Nun wollte er sich mittels seines Navigationsgeräts vergewissern, ob er bei dem längeren Manöver nicht die Raststätte verpasst hatte, an der er eigentlich zum Austreten ausfahren wollte. Beim Umschalten des Geräts auf den entsprechenden Suchmodus verlor er offenbar für einen Augenblick den Verkehr aus dem Auge und fuhr auf den vorausfahrenden Pkw auf. Trotz einer vertraglich auf 950 Euro beschränkten Selbstbeteiligung weigerte sich die Mietwagenfirma, den darüber hinausgehenden Schadensbetrag in Höhe von 4.550,16 Euro zu übernehmen. Der Mann habe grob fahrlässig gehandelt und damit jeglichen Haftungsanspruch seitens der Autovermieterin verloren.
Dem widersetzte sich der Mann mit der Argumentation, er könne nichts Fahrlässiges darin sehen, von einem rechtmäßig im Fahrzeug installierten Gerät auch während der Fahrt entsprechende Informationen abzurufen. Laut Potsdamer Richterspruch aber haben Eingaben im Navigationsgerät für die Berechnung von Strecken oder ähnlichem nur im Stand zu erfolgen. Der Mann am Steuer des fahrenden Verkehrsmittels müsse sich - gerade auf einer die besondere Aufmerksamkeit verlangenden Autobahn - ausschließlich auf die nach vorheriger Programmierung automatisch und selbsttätig angezeigten Informationen beschränken.
Diesen Beitrag habe ich auf der Seite www.jura-ticker.de stellt die Deutsche Anwaltshotline Ihnen kostenlos einen dynamischen Ticker mit täglich wechselnden Rechtsnachrichten zur Verfügung. Sie können diesen von uns entwickelten Ticker in Ihre eigene Homepage einbinden und so den Besuchern Ihrer Website einen neuen und informativen Service bieten.
Alle juristisch interessierten Leser können auch auf der Jura-Ticker-Homepage täglich aktualisierte Rechtsmeldungen studieren.
Video: Ein weiterer Vorfall kann auf folgenden Video live gesehen werden....
eingestellt von Kramp Ramona