Dienstag, 5. januar 2010 2 05 /01 /2010 20:22
bettina12390709.jpg Misten Sie aus!

Nachfolgend eine Übersicht der Unterlagen, die Sie im Jahr 2010 vernichten können:

  •   Misten Sie aus! Was 2010 alles vernichtet werden kann

    Nachfolgend eine Übersicht der Unterlagen, die Sie im Jahr 2010 vernichten können:

    •     * Aufzeichnungen aus den Jahren 1999 und früher,
    •     * Inventare, die bis zum 31.12.1999 aufgestellt worden sind,
    •     * Bücher, deren letzte Eintragung im Jahr 1999 oder früher war,
    •     * Jahresabschlüsse, Bilanzen und Lageberichte, die 1999 oder früher aufgestellt wurden,
    •     * Buchführungsbelege aus den Jahren 1999 oder früher,
    •     * Geschäftsbriefe, die Sie 2003 oder früher empfangen oder versandt haben,
    •     * Sonstige Unterlagen aus den Jahren 2003 und früher, wenn sie für die Besteuerung interessant sind.

    Wenn Unterlagen für folgende Fälle von Bedeutung sind, dürfen diese nicht vernichtet werden:

        * für begonnene Betriebsprüfungen,
        * für anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen,
        * für ein schwebendes oder aufgrund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zur
  •       Begründung der Anträge an das Finanzamt,
        * bei vorläufiger Steuerfestsetzung.

    Beratungshinweis: Bitte beachten Sie, dass die zehnjährige Aufbewahrungsfrist auch für elektronische Daten gilt.

    Haftungsausschluss: Der Inhalt des Beitrags ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Der Beitrag ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.

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