Freitag, 27. november 2009 5 27 /11 /2009 19:43

Ein Fernreisender kann von seinem gebuchten Flug schadlos zurücktreten, wenn er plötzlich einen halben Tag früher losfliegen und dazu noch fünf Stunden länger unterwegs sein soll. Das gilt auch dann, wenn sich das Reiseunternehmen die Änderung der Flugzeiten ausdrücklich vorbehalten hat. Bei wesentlichen Änderungen steht ein solches Rücktrittsrecht dem Reisenden nämlich laut Bürgerlichem Gesetzbuch immer zu, hat jetzt das Amtsgericht München betont (Az. 212 C 1623/09).

Hier hatte ein Urlauber eine 17-tägige Thailandreise gebucht und dafür 696 Euro angezahlt. Drei Monate vor dem Abflugtermin teilte ihm das Reiseunternehmen dann mit, dass der Langstreckenflug 5 Stunden länger dauern würde als ursprünglich angegeben und die Fluggäste, bitte schön, nicht erst am frühen Nachmittag sondern schon am Morgen auf dem Frankfurter Airport einzuchecken hätten. Der von auswärts kommende Mann hätte nun eine zusätzliche Übernachtung in Frankfurt am Main gebraucht und stornierte daraufhin seine Reise. Die bereits geleistete Anzahlung verlangte er zurück. Was ihm das Reiseunternehmen aber verweigerte und stattdessen sogar noch eine saftige Stornierungsgebühr einforderte.

Zu Unrecht, wie das bayerische Amtsgericht entschied. Die nach Vertragsabschluss vorgenommene Änderung der Flugzeiten stelle im vorliegenden Fall eine wesentliche Änderung der Reiseleistung dar. Die Erhöhung der reinen Flugzeit von ca. 14 Stunden auf ca. 19 Stunden kommt einer Steigerung um mehr als 25 Prozent gleich, was auf Grund der zusätzlichen gesundheitlichen Belastung des Flugpassagiers auch und gerade bei einem solchen Langstreckenflug ein ursprünglich ins Auge gefasstes persönliches Limit überschreitet und nicht mehr einfach vernachlässigt werden kann. Zumal ihm die zusätzliche Vorverlagerung der Abreisezeit nicht mehr ermöglichte, die Anreise zum Flughafen Frankfurt am Morgen des Abflugtages zu beginnen, sondern die Reise um eine weitere Nacht verlängerte.

Diesen Artikel habe ich auf der Seite www.jura-ticker.de stellt die Deutsche Anwaltshotline Ihnen kostenlos einen dynamischen Ticker mit täglich wechselnden Rechtsnachrichten zur Verfügung. Sie können diesen von uns entwickelten Ticker in Ihre eigene Homepage einbinden und so den Besuchern Ihrer Website einen neuen und informativen Service bieten.

Alle juristisch interessierten Leser können auch auf der Jura-Ticker-Homepage täglich aktualisierte Rechtsmeldungen studieren.

eingestellt von Ramona Kramp

Social Media Marketing und die Macht des Netzwerkens

von Bloggnews - veröffentlicht in: Lifestyle - Community: Reisen – rund um die Welt
Kommentar hinzufügen - Kommentare (0) - empfehlen
Zurück zur Hauptseite
 
 
Kontakt - Nutzungsbedingungen - Missbrauch melden - Articles les plus commentés