Montag, 27. oktober 2008 1 27 /10 /2008 07:24

Wintersichereres Autofahren: Neue Richtlinien für Deutschland und Österreich in 2008

Keine generelle Winterpflicht besteht in Deutschland (§ 2Abs. 3 a StVO). Empfehlung witterungsgerechten Neuigkeiten in 2008 zu den Winterreifen - und Schneekettenpflichten. Empfohlene Ausrüstung der Fahrzeuge: Eine geeignete Bereifung, Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Alle Reifenvarianten außer Sommerreifen (auch Ganzjahresreifen)sind geeignet.
Werden Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen gefahren kostet das 20 EURO.
Bei konkreter Verkehrsbehinderung flattert ein Bußgeldbescheid von 40 Euro und ein Punkt ins Haus. Dieses Verkehrsrecht ist gültig für den Fahrer, Halter und ebenso für den Autovermieter.

Österreich: Winterreifen - und Schneekettenpflichten in 2008. Diese neue Pflichten beinhalten keine generelle Winterreifen-Ausrüstungpflichten in den Wintermonaten. Bei schneebedeckten oder vereisten Fahrbahnen müssen PKW sowie Lkw bis zu 3,5 t mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein. Reifen gelten als Winterreifen wenn diese mindestens eine Profiltiefe von 5 mm Diagonalbauart oder mindestens 4 mm bei Radialbauart aufweisen (§4 Abs. 4 KDV). Alle Allwetterreifen sowie Ganzjahresreifen müssen eine M und S Kennzeichnung aufweisen. Taucht ein rundes Schild mit blauem Grund und einem Schneeketten-Symbol auf, besteht Schneekettenpflicht. Schneeketten müssen auf alle Räder der angetriebenen Achsen montiert werden. Bei Allradfahrzeugen müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten aufgezogen werden.

von Bloggnews - veröffentlicht in: Lifestyle - Community: Auto & Sport
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